Allgemeine Reisebedingungen
für geführte Wohnmobilreisen von Hinterm Horizont rechts
1. Veranstalter
Veranstalter der Reisen ist Hinterm Horizont rechts Inhaber: Mario Hambsch Poststraße 15, 03205 Calau, Deutschland Telefon: +49 3541 802060 E-Mail: info@hinterm-horizont-rechts.de
2. Vertragsabschluss
Mit der verbindlichen Buchungsanfrage bietet der Reisende dem Veranstalter den Abschluss eines Reisevertrages an. Der Vertrag kommt mit Zugang der schriftlichen Buchungsbestätigung durch den Veranstalter zustande. Die Buchung kann über das Online-Formular oder in Textform (z. B. per E-Mail oder PDF) erfolgen.
3. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Reisebeschreibung auf der Webseite sowie aus der Buchungsbestätigung. Die Reisen erfolgen mit dem eigenen Fahrzeug des Teilnehmers (Wohnmobil, Kastenwagen, Van oder – sofern geeignet – Auto mit Wohnwagen). Im Reisepreis enthalten sind ausschließlich die in der jeweiligen Reisebeschreibung ausdrücklich genannten Leistungen.
Nicht enthalten sind insbesondere:
- An- und Abreise
- Kraftstoff- und Mautgebühren
- Verpflegungskosten (außer den bei der Tour ausdrücklich benannten Leistungen)
- persönliche Ausgaben
- individuelle Versicherungen (z. B. Reiserücktrittsversicherung)
- nicht ausdrücklich aufgeführte Zusatzleistungen
4. Zahlungsbedingungen
Mit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises fällig. Die Restzahlung ist spätestens vier Wochen vor Reisebeginn zu leisten. Geht die Restzahlung nicht fristgerecht ein, ist der Veranstalter nach erfolgloser Mahnung mit Fristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Rücktrittskosten entsprechend Ziffer 5 zu verlangen.
5. Rücktritt durch den Reisenden
Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter.
Es fallen folgende pauschale Rücktrittskosten an:
- bis 60 Tage vor Reisebeginn: 30 %
- 59–30 Tage vor Reisebeginn: 45 %
- 29–14 Tage vor Reisebeginn: 60 %
- 13–7 Tage vor Reisebeginn: 80 %
- ab 6 Tage vor Reisebeginn oder bei Nichtantritt: 90 %
Dem Reisenden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dringend empfohlen.
6. Rücktritt durch den Veranstalter
Der Reiseveranstalter kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn
- die in der Reiseausschreibung angegebene Mindestteilnehmerzahl von sechs Teilnehmern pro Tour nicht erreicht wird. In diesem Fall erfolgt die Absage spätestens 28 Tage vor Reisebeginn.
- außergewöhnliche Umstände oder höhere Gewalt die Durchführung der Reise erheblich erschweren, gefährden oder unmöglich machen. Hierzu zählen insbesondere Naturereignisse, behördliche Anordnungen, Einreisebeschränkungen, Sicherheitslagen oder vergleichbare unvorhersehbare Ereignisse.
- der Reiseveranstalter selbst aus schwerwiegenden Gründen, insbesondere aufgrund schwerer Erkrankung oder unvorhersehbarer persönlicher Ausfälle, an der Durchführung der Reise gehindert ist und keine zumutbare Ersatzlösung möglich ist.
Im Falle eines Rücktritts durch den Veranstalter werden bereits geleistete Zahlungen unverzüglich und vollständig erstattet.
7. Leistungsänderungen
Änderungen einzelner Reiseleistungen sind zulässig, sofern sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht wesentlich beeinträchtigen. Routenanpassungen aufgrund von Wetter, Straßenverhältnissen, behördlichen Vorgaben oder sicherheitsrelevanten Gründen bleiben vorbehalten.
8. Haftung
Der Veranstalter haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Für Schäden am eigenen Fahrzeug des Teilnehmers sowie für selbst verschuldete Schäden haftet der Veranstalter nicht.
Jeder Teilnehmer ist für sein Fahrzeug eigenverantwortlich.
9. Mitwirkungspflichten
Der Reisende ist verpflichtet, • sein Fahrzeug in verkehrssicherem Zustand zu halten • die jeweils geltenden Verkehrsregeln einzuhalten • behördliche Vorschriften der Reiseländer zu beachten
Den organisatorischen Anweisungen der Reiseleitung ist Folge zu leisten.
10. Versicherungen
Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sowie einer Auslandskrankenversicherung wird dringend empfohlen.
11. Insolvenzabsicherung
Die Reisen sind gemäß § 651r BGB gegen Insolvenz abgesichert. Die Absicherung erfolgt über die R+V Allgemeine Versicherung AG. Der Sicherungsschein wird dem Reisenden mit der Buchungsbestätigung ausgehändigt.
12. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Veranstalters.